Sicherheitsüberprüfung
IT-Projekte in sicherheitsempfindlichen Bereichen
Viele unserer Mitarbeiter besitzen die erweiterte Sicherheitsüberprüfung ("Ü2") nach § 9 SÜG. Wir sind daher berechtigt in sicherheitsempfindlichen Projekten tätig zu werden, die Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Verschlusssachen der Stufe GEHEIM oder VS-VERTRAULICH bedürfen.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes regelt diese Voraussetzungen und das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut werden sollen.